Fast die Hälfte aller Insolvenzen erfolgt in den ersten vier Jahren nach der Unternehmensgründung. Viele Insolvenzen könnten durch gezielte Beratung vermieden werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Steuerberater dem Mandanten bereits frühzeitig in den Phasen der Gründungsvorbereitung, Gründungsdurchführung und zu Beginn der Tätigkeit hilft, seine Unternehmensidee zu planen und zu realisieren. Zu den Leistungen der betriebswirtschaftlichen Beratung „Existenzgründung“ gehört beispielsweise die Erstellung eines Unternehmensgründungskonzepts, eine Investitionsplanung, das Aufzeigen öffentlicher Finanzierungshilfen, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau oder eine Liquiditätsplanung.